Schule für Pflegeberufe
Praxisnahe Einführung in den Pflegeberuf

Mit dem neuen Pflegeberufegesetz wird die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und in der Altenpflege abgelöst. Zukünftig bietet die neue Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann die Chance, sich für die Pflege von Menschen aller Altersgruppen zu qualifizieren. Das bedeutet, der Beruf kann in allen Bereichen der Akutpflege im Krankenhaus, in der stationären Langzeitpflege und in ambulanten Pflegeeinrichtungen ausgeübt werden. Das Gesetz bietet dennoch die Möglichkeit, sich über Vertiefungseinsätze spezifisch für die Altenpflege oder auch Kinderkrankenpflege zu qualifizieren.
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist weiterhin am BIGEST möglich.
Mit der Einführung und Umsetzung des "Problemorientierten Lernens" haben die Lehrer ein aktuelles Lernkonzept eingeführt, das alle zeitgemäßen Aspekte einer schülerorientierten, beruflichen Neuorientierung in der Pflegeausbildung gewährleistet, damit die erforderlichen Kompetenzen erlernt werden.
Die Ausbildung soll die Lernenden zu „lebenslangen Lernprozessen“ befähigen. Sie orientiert sich damit zugleich an modernen berufspädagogischen Konzepten, die eng mit Handlungsorientierung verbunden sind. Die Befähigung und die Bereitschaft zu professionellem Handeln in Pflegesituationen wird aufgebaut und die fachliche sowie persönliche Weiterentwicklung gestärkt.
Kooperationspartner aus dem Versorgungsbereich der stationären Altenhilfe, der ambulanten Pflege und Krankenhäuser sind Träger der praktischen Ausbildung. Über sie erhalten die Lernenden einen Ausbildungsvertrag und Ausbildungsvergütung.
Damit übernehmen die Einrichtungen Verantwortung für die Auszubildenden und die praktische Lernbegleitung. Die Umsetzung des Bildungsprozesses in Theorie und Praxis wird durch Curricula und Ausbildungskonzepte sichergestellt.
Unsere Auszubildenden bleiben nicht alleine. Verantwortliche der Ausbildungsträger, Lehrer des BIGEST, Ausbildungsbegleiter in der Praxis und Praxisanleiter stehen an ihrer Seite.
Sie alle fördern gemeinsam Bildungsprozesse für den Pflegeberuf.
Berufsbild
Pflegefachfrau/Pflegefachmann
Verantwortung für hilfsbedürftige Menschen
Pflegefachkräfte planen und organisieren die Pflege von Menschen aller Altersstufen mit dem Ziel, dass sie ihre Selbständigkeit erhalten, soweit wie möglich zurückgewinnen oder sie in Krisensituationen und in der letzten Lebensphase begleiten. Sie führen Pflege eigenverantwortlich aus. Sie beobachten und kommunizieren mit Menschen, ermitteln Daten, analysieren die Bedürfnisse und besprechen mit den zu Pflegenden und bei Bedarf mit den Angehörigen die individuellen Pflegeziele und die erforderlichen Hilfestellungen.
Dabei handeln sie systematisch, nehmen Anpassungen vor und stellen sich auf Veränderungen ein. Sie erstellen im Team Pflegepläne, dokumentieren und berichten untereinander. Sie helfen sich bei der Arbeit, organisieren, verwalten, vermitteln, stellen Kontakte her und beraten Patienten. Das Pflegepersonal beteiligt sich an der fortlaufenden Qualitätsentwicklung und aktualisiert sein Wissen und Können.
Die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wie Ärzten/innen, Physiotherapeuten/innen und Sozialarbeiter/innen hat einen hohen Stellenwert. Das Spektrum reicht von der Beteiligung an Therapie- und Betreuungskonzepten bis hin zur Assistenz bei ärztlichen Versorgungen.
Pflegepersonen orientieren sich an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen und betrachten die individuelle Situation eines Menschen, indem sie Pflegeempfänger mit deren Einschränkungen und Erkrankungen in ihren sozialen Bezügen wahrnehmen, deren Persönlichkeit beachten und das individuelle Verhalten kennen lernen.
Dabei begleitet die Pflegefachkraft Menschen mit Einfühlungsvermögen, Offenheit und Achtung vor der Person, unabhängig von seiner Kultur, Religion, Geschlecht, seinem sozialen Umfeld und seiner Erkrankung oder Prognose. Pflegefachkräfte verpflichten sich zur Wahrung der Menschenwürde aller ihnen anvertrauten Personen.
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Verantwortung für Kinder und Jugendliche
Der Beruf der/des Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/pflegers umfasst die ganzheitliche Betreuung gesunder, akut kranker, chronisch kranker und behinderter Kinder aller Altersstufen vom Früh- und Neugeborenen bis hin zum Jugendlichen. Dabei muss die Pflege dem jeweiligen psychischen und physischen Zustand des einzelnen Kindes altersgerecht angepasst werden und schließt auch die Anleitung und Beratung der Eltern oder pflegenden Angehörigen mit ein.
Die Pflege beschränkt sich nicht nur auf den kurativen (behandelnden) Aspekt, sondern beinhaltet auch präventive (vorbeugende), rehabilitative (wiederherstellende) und palliative (lindernde) Maßnahmen.
Neben der Pflege kranker Kinder und Jugendlicher finden Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen auch in der Gesundheitspflege einen Tätigkeitsbereich, z. B. in Gesundheitserziehung, -vorsorge und -nachsorge. Dort wird das Bewusstsein der Patienten bzw. ihrer Eltern für eine gesunde Lebensweise gefördert. Beratungen in Fragen gesunder Lebensführung und Aufklärungen, wie ärztliche Verordnungen umgesetzt werden und Krankheitsrückfälle vermieden werden können, gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich. Die Arbeit mit anderen Berufsgruppen wie Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten oder Logopäden gehört zur täglichen Arbeit.
Die Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen beteiligen sich fortlaufend an der Qualitätsentwicklung und aktualisieren ihr Wissen durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen. Aufbauend auf der Ausbildung und nach bestandener Prüfung stehen verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung und des Studiums offen.
Lehr- und Lernkonzept
Problemorientiertes Lernen
Problemorientiertes Lernen (POL) ist nach der Definition von H. S. Barrows, einem der Pioniere der Methode, "eine Lernmethode, bei der ein Problem/Fall (d.h. eine berufliche Alltags- bzw. Handlungssituation, ein Phänomen, eine für die Berufsausübung bedeutsame Aufgabe oder Fragestellung) als Ausgangspunkt für die Aneignung und Integration von neuem Wissen benutzt wird".

Die Lösung des Problems/Falls erfolgt in acht Schritten:
- Lesen und verstehen, Begriffe klären
- Fakten aus dem Fall
- auflisten und clustern
- nach Prioritäten ordnen
- Ideen spinnen im Fallbezug
- Ideen clustern, ordnen und auf der Basis des vorhandenen Wissens prüfen
- Lernaufgaben in einer eindeutigen Frage formulieren
- Eigenstudium außerhalb der Gruppe
- Auswertung der Ergebnisse anhand des Falls
- Feedback
Die Fälle basieren auf realen Geschichten, Biographien, Pflegeassessments der Pflegeempfänger und beruflichen Situationen. Sie sind durch verschiedene Informationsstufen gekennzeichnet. Die Lernenden kommen mit wenig Vorwissen in Kleingruppen (Tutorium) zusammen, um den Fall zu bearbeiten. Der Arbeitsprozess wird anhand der o. g. Schritte durch die Teilnehmer selbst organisiert und reflektiert.
Die Auszubildenden führen ein Lerntagebuch, in dem alle Unterlagen zu den POL-Fällen, wie Lernaufgaben, Arbeitsergebnisse, Praxisaufgaben etc. abgelegt sind. Die Tutoren (Dozenten) sind nicht Fachexperten, die Wissen vermitteln, sondern sie moderieren den Prozess und werden somit zu Lernbegleitern. Nebenamtliche Dozenten halten Vorträge oder fungieren bei Bedarf als Experten, die in Sprechstunden gezielte Fragen zum Fall beantworten.
Fachpraktische Fähigkeiten im Zusammenhang mit dem Fall werden in Übungsstunden (Skills-Lab) trainiert bzw. demonstriert. In Unterrichtsstunden (Attitude-Awarness-Training) werden Gefühle, Vorurteile, Einstellungen, Werte, die Pflegehandeln im Fall begleiten sowie ethische Konflikte reflektiert.

Die Vorteile von POL sind u. a.:
- Erlernen des Lernens
- Erlernen von Wissen, das behalten wird und zu anwendungsbereiter beruflicher Kompetenz führt
- Entdecken, was man nicht weiß
- Erlernen von Teamfähigkeit
POL wurde seit 1969 in Kanada an Hochschulen eingeführt. Seit 1974 arbeitet man mit dem Konzept an den Hochschulen und in der Pflegeausbildung der Niederlande. 1990/91 wurde POL an der Universität Witten/Herdecke im Medizinstudiengang implementiert. 2004 folgte der Medizinstudiengang an der Ruhr-Universität Bochum. An unserer Schule haben wir 2004 mit der Einführung von POL in die Gesundheits- und Kranken- bzw. Kinderkrankenpflegeausbildung begonnen.
"Lernen ist ein lebenslanger Prozess. Wir können nur Grundsätze vermitteln, die Schüler auf den richtigen Weg bringen, sie lehren, wie man lernt und Wesentliches von Unwesentlichem unterscheidet."
Sir William Osler, 1849-1919
„Wissen, das Antworten auf Fragen gibt, die keiner gestellt hat, wird schnell wieder vergessen."
H. S. Barrows, 1980
Ausbildung
Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung
In der theoretischen Ausbildung werden die Schüler von hauptamtlichen Lehrern für Pflegeberufe, Berufspädagogen und Pflegewissenschaftlern begleitet. Erfahrene Dozenten vermitteln ihr Expertenwissen. Die Schule verfügt über vielseitige praktische Ausbildungsbereiche, da sie an eine Universitätsklinik angeschlossen ist. Hauptamtliche Ausbildungsbegleiter für die praktische Ausbildung, eine große Anzahl berufspädagogisch qualifizierter Praxisanleiter und Mitarbeiter aus der Pflege übernehmen die praktische Anleitung. Die Lehrer des BIGEST begleiten die Schüler in der praktischen Ausbildung.
So gelingt der Theorie-Praxistransfer, um Handlungskompetenzen für die beruflichen Pflegeaufgaben zu erlangen. Neue Ideen zum Anschluss an akademische Qualifikationen sichern die Perspektive für eine berufliche und persönliche Entwicklung im Pflegeberuf.
So gelingt der Theorie-Praxistransfer, um Handlungskompetenzen für die beruflichen Pflegeaufgaben zu erlangen. Neue Ideen zum Anschluss an akademische Qualifikationen sichern die Perspektive für eine berufliche und persönliche Entwicklung im Pflegeberuf.
Voraussetzungen
Wer kann sich bewerben?
Wünschenswert sind ein guter bis mittlerer Notendurchschnitt und eine Orientierung am Berufsbild der Pflege.
Voraussetzung zur Aufnahme:
- Alter: 18 Jahre zum Ausbildungsbeginn
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Realschulabschluss oder gleichwertige abgeschlossene Schulbildung
- Hauptschulabschluss oder gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder einer Berufserlaubnis als Krankenpflegehelfer/in, Gesundheits- und Krankepflegeassistentz oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegeassistenz.

Inhalt und Ablauf
Ausbildungsbeginn ist der 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres.
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre.
In den ersten beiden Jahren der Pflegeausbildung werden alle Auszubildenden gemeinsam unterrichtet und praktisch ausgebildet. Im dritten Ausbildungsabschnitt besteht die Möglichkeit, die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann fortzusetzen. Wer in der Pflege älterer Menschen oder bei Kindern arbeiten möchte, wählt innerhalb der generalistischen Ausbildung einen Vertiefungseinsatz. Oder sie setzen neben dem Vertiefungseinsatz die theoretische Ausbildung in der Kinderkrankenpflege fort und beenden dann ihre Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 2100 Stunden:
Kompetenzbereich | Erstes und zweites | letztes | Gesamt |
I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und | 680 Std. | 320 Std. | 1.000 Std. |
II. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten. | 200 Std. | 80 Std. | 280 Std. |
III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unter- | 200 Std. | 100 Std. | 300 Std. |
IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, | 80 Std. | 80 Std. | 160 Std. |
V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen | 100 Std. | 60 Std. | 160 Std. |
Stunden zur freien Verteilung | 140 Std. | 60 Std. | 200 Std. |
Gesamtsumme | 1.400 Std. | 700 Std. | 2.100 Std |
Diese Wissensgrundlagen sind in Lerneinheiten und Themenbereiche gegliedert und in berufsnahen Fällen aufbereitet. Sie werden nach dem Konzept des problemorientierten Lernens (POL) bearbeitet. Der Unterricht erfolgt im Blocksystem.

2.500 Stunden des praktischen Teils der Pflegeausbildung gliedern sich wie folgt:
- 400 Stunden Einsatz Orientierungsphase
- 400 Stunden Einsatz in der stationären Akutpflege (Krankenhaus)
- 400 Stunden Einsatz in der stationären Langzeitpflege (Altenpflege)
- 400 Stunden Einsatz in der Ambulanten Pflege
- 120 Stunden Einsatz in der Kinderkrankenpflege
- 120 Stunden Einsatz in der Psychiatrischen Pflege
- 80 Stunden Einsatz in einem weiteren Versorgungsbereich (z. B. Palliativpflege, Rehabilitation)
- 80 Stunden Einsatz zur freien Verteilung auf einen der Versorgungsbereiche
- 500 Stunden Vertiefungseinsatz nach Wahl (in der stationären Akutpflege, der Langzeitpflege, der Kinderkrankenpflege, der Ambulanten Pflege oder der Psychiatrischen Pflege)
Die praktische Ausbildung erfolgt in den Krankenhäusern des Klinikums Bochum und in den Einrichtungen der Kooperationspartner.
Die Ausbildung wird nach dem Gesetz über die Pflegeberufe vom 17. Juli 2017 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe vom 02. Oktober 2018 in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Sie orientiert sich am Rahmenlehrplan.
Die Ausbildung endet nach erfolgreicher und regelmäßiger Teilnahme mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Abschlussprüfung. Das Bestehen führt zur Berufsqualifikation Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.
Status und Vergütung
Angestellt mit Vergütung
Angestellt mit Vergütung
Während der Ausbildung sind die Auszubildenden am Katholischen Klinikum Bochum gGmbH oder bei einem der Kooperationspartner angestellt. Sie unterliegen den gesetzlichen Bedingungen des Gesetzes über die Pflegeberufe mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung und den Arbeits- und Tarifrichtlinien der Caritas bzw. der Kooperationspartner. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung von
- 1165,69 Euro im 1. Ausbildungsjahr
- 1252,07 Euro im 2. Ausbildungsjahr
- 1353,38 Euro im 3. Ausbildungsjahr
Lernmittel und Berufskleidung werden zur Verfügung gestellt.
Bewerbung
Benötigte Unterlagen
Bewerbungsunterlagen können jederzeit eingereicht werden. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und entsprechende Informationen zu Ihrer Bewerbung. Bewerbungsgespräche werden das ganze Jahr über geführt. Schicken Sie uns bitte Ihre Unterlagen ohne spezielle Bewerbungsmappen oder Klarsichthüllen in einem DIN A4 Umschlag zu.
Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen ein:
Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen ein:
- Bewerbungsschreiben mit Passfoto
- Lebenslauf
- Kopien der letzten drei Zeugnisse
- Evtl. Nachweise über geleistete Praktika
- Sprachzertifikat B2-Niveau bei ausländischen Bewerbern
- Gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sofern die Bewerber nicht EU-Bürger sind
- Nachweis über die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Schulabschlusses bei der Bezirksregierung sofern Bewerber ausländischer Herkunft sind.
Nach der Entscheidung über eine Aufnahme benötigen wir
- Den Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Pflegeberufes
- Ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart NE
Bewerbungen per Email sollten ausschließlich Anhänge im PDF-Format enthalten.
E-Mail:bigest@klinikum-bochum.de
Das Vorstellungsgespräch wird als Gruppengespräch durchgeführt.
Sollten Sie Fragen zur Ausbildung und zum Beruf haben, so können Sie auch gerne einen Termin für ein Informationsgespräch mit uns vereinbaren.